Seit dem 1. April 2016 gilt auf den belgischen Straßen ein Mautsystem für alle Fahrzeuge für den Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Jeder LKW muss folglich mit einem permanent eingeschalteten Mautgerät (On Board Unit (OBU)) ausgerüstet sein, welches die gefahrenen Mautkilometer erfasst. Es obliegt dem Fahrer vor jeder Fahrt das Gerät zu kontrollieren.
Im Falle eines technischen Problems sieht das Gesetz vor, dass der Fahrer die Verpflichtung hat den Dienstleister (z.B. SATELLIC) sofort zu kontaktieren um das Problem zu beheben. Sollte der Fahrzeughalter keinen Vertrag mit einem Dienstleistungserbringer haben oder den Vertrag nicht einhalten, wird eine Geldbuße von maximal 1.000 € pro Übertretung fällig (+ administrative Kosten).
Gegen die Entscheidung der belgischen Behörde kann binnen einer Frist von 3 Monaten ab Erhalt des Protokolls Einspruch eingelegt werden. Für den Fall, dass die belgische Verwaltungsbehörde den Einspruch ablehnen sollte, besteht die Möglichkeit eine Gerichtsklage einzuleiten.
Sie haben einen Bußgeldbescheid einer belgischen Behörde erhalten und möchten diesen anfechten? Wir kümmern uns drum. Schicken Sie uns diesbezüglich alle relevanten Dokumente und wir werden Sie umgehend kontaktieren.