Der dritte Band des Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrechts beleuchtet auf über 1.100 Seiten die Entwicklungen des internationalen Straßenverkehrsrechts und des Schadensersatzrechts. Autor des belgischen Landesbeitrags ist Rechtsanwalt Ralph Lentz, der seit 1991 Vertrauensanwalt des ADAC für Belgien ist.
Der umfangreichste der zwölf Länderbeiträge ist Belgien gewidmet. Ralph Lentz erläutert auf über 150 Seiten das belgische Schadensersatzrecht mit knapp 700 Referenzen aus Rechtslehre und aktueller Rechtsprechung, wobei besonders Augenmerk auf die Anforderungen der Praxis gelegt wird.
Doch wozu ein Beitrag über belgisches Recht in deutscher Sprache?
Seit einigen Jahren hat die geschädigte Person das Recht, vor dem Gericht des eigenen Wohnsitzes die Schadensersatzklage gegen den Schadensverursacher einzureichen, d.h. es besteht nicht mehr die Verpflichtung im Unfalland zu klagen. Insofern das anwendbare Recht jedoch nach wie vor das Recht des Landes des Unfallortes ist, hat dies zur Folge, dass sowohl die Rechtsanwälte als auch die Gerichte verpflichtet sind, das ausländische Recht anzuwenden. Nehmen wir ein einfaches Beispiel: ein deutscher Autofahrer erleidet unverschuldet in Brüssel einen Unfall und ist berechtigt seine Klage in Deutschland einzuleiten, mit der Verpflichtung für den deutschen Richter, belgisches Schadensersatzrecht anzuwenden.
Bisher gab es auf europäischer Ebene und in deutscher Sprache kaum zitierfähige Literatur zur Lösung internationaler Schadensfälle. Das Münchener Kommentar zum internationalen Schadenersatz ermöglicht nicht nur Rechtsanwälten und Richtern sondern auch Verbrauchern ausländisches Recht zu verstehen und anzuwenden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Der nun veröffentlichte Band ist hier erhältlich.
Das vollständige Interview mit Rechtsanwalt Ralph Lentz können Sie hier lesen.